HARTZ IV  - jeder kommt dran  id:  1978195
Das Hartz-Konzept ist eine Bezeichnung für Vorschläge der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, die unter der Leitung von Dr. Peter Hartz tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte. Auftrag der Kommission war, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die Bundesanstalt für Arbeit reformiert werden kann. Anlass zur Einsetzung der Kommission war u. a. auch das Bekanntwerden von geschönten Statistiken über die Vermittlungszahlen der Bundesanstalt für Arbeit und Angaben über die Zahl der Vermittler (ca. 15.000) im Verhältnis zum Verwaltungspersonal (ca. 85.000). Damals verkündeten Peter Hartz und Gerhard Schröder vor laufenden Fernsehkameras, mit den Hartz-Vorschlägen könne die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen innerhalb von vier Jahren halbiert werden, dies war, gemessen an der nun tatsächlichen Entwicklung, eine bloße Behauptung ohne eine umfassende hinreichend realistische Grundlage. Im Bundestagswahlkampf 2002 versprach Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Vorschläge der Kommission „eins zu eins“ umzusetzen. Die Vorschläge basierten auch auf früheren Reformansätzen, wie dem nicht umgesetzten Konzept Arbeitsamt 2000. Später gingen sie in die Agenda 2010 ein und wurden nach und nach umgesetzt. Infolge der Hartz-IV-Reformen kam es zu heftigen Protesten von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und der PDS. In den Medien wird das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV (Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes), die mittlerweile alle in Kraft gesetzt sind. Zuletzt trat Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft.

2006 gibt es voraussichtlich einige Änderungen, die die bisherigen Erfahrungen berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Angleichung des Arbeitslosengeldes II auf ein einheitliches Niveau in Ost und West und Änderungen zur Bildung neuer Bedarfsgemeinschaften für Jugendliche unter 25 Jahren: Sie erhalten nur unter eingeschränkten Bedingungen Zuschüsse zur Miete für eine eigenen Wohnung. Jugendliche Arbeitslose sollen zunächst weiter bei ihren Eltern wohnen. Das Arbeitslosengeld II wird dabei entsprechend gekürzt. Der Rentenversicherungsbeitrag für Arbeitslosengeld-II-Empfänger wird ebenfalls gekürzt. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechenden Änderungen des Sozialgesetzbuches angenommen. Sie treten schrittweise ab 1. April 2006 in Kraft.

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