tdm LOVE neNmes  back in ektsch'n wenn oemes mal da ist ^^  id:  2046930
Was ist Kulturgut? Die Sammlungen der Mitgliedsinstitutionen des AsKI sind bestens geeignet, den Begriff anschaulich zu machen: Kostbare Pretiosen wie frühmittelalterliche Handschriften sind ebenso vertreten wie ephemere Dokumente unserer Alltagskultur wie Mitschnitte von Radio- oder Fernsehsendungen. Oft kann man sich oft streiten, ob es sich im Einzelfall um Archivgut, Bibliotheksgut oder Museumsgut handelt. Als gemeinsamer Nenner bietet sich in der Tat der Begriff Kulturgut an. Wenn man an einen Dichternachlaß denkt, so leuchtet unmittelbar ein, daß ihm die verwahrende Institution Schutz und Fürsorge schuldet, daß er als Gesamtheit auf Dauer erhalten bleiben muß, nicht etwa im Kunsthandel durch Einzelverkauf zerstreut werden darf. Seine Bestandserhaltung muß garantiert werden, Öffentlichkeit und Wissenschaft müssen Zugang zum Nachlaß erhalten, etwa durch Ausstellungen für ein breites Publikum oder durch Förderung von Forschungen, die sich mit dem Dichter und seinem Werk anhand der im Nachlaß versammelten Dokumente auseinandersetzen.

Allem Kulturgut liegt ein Widmungsakt auf dem Feld gesellschaftlicher Erinnerungskultur zugrunde. Kulturgut wird der durch Verbrauch und Vernichtung gekennzeichneten ökonomisch-ökologischen Warenzirkulation entzogen, die Dichterpapiere landen nicht beim Altpapierrecycling, sondern im Literaturarchiv, das mit Argusargen darüber wacht, daß sie nicht von vorwitzigen Benutzern erneut beschrieben werden. Kulturgut ist also das Ergebnis eines gesellschaftlichen Bewertungsprozesses, den man mitunter auch mit Hermann Lübbe als kompensatorischen Prozeß der Musealisierung oder Selbsthistorisierung zu benennen geneigt ist. Bewahrende Kulturinstitutionen folgen, auch wenn sie auf individuelle Sammlungen und Initiativen zurückgehen, nicht rein privaten Sammelobsessionen. Das Subjektive und Private, manchmal auch intim Familiäre, das sich in ihnen findet, wird mit öffentlicher Bedeutung und gesellschaftlich-kultureller Relevanz aufgeladen. Die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer definieren entsprechend Kulturdenkmale als Sachen und Sachgesamtheiten, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder anderen - beispielsweise heimatgeschichtlichen - Gründen ein öffentliches Interesse besteht.

Kulturgut gilt als Kernbestandteil des kulturellen Gedächtnisses und der kulturellen Identität, es soll aber kein toter Ballast sein, kein abgelagertes Vergangenheitssediment, sondern ein lebendiges Kapital, das in der medialen Gegenwart wirkmächtig bleiben soll. Man präsentiert sich und seine Bestände möglichst vorteilhaft in der Öffentlichkeit und natürlich auch im Internet, wirbt mit Eifer wissenschaftliche Konferenzen und Projektgelder ein, gilt es doch ständig Geldgeber und Mäzene zu überzeugen.

Das Kunstwerk oder Kulturgut ist natürlich längst im Zeitalter der technischen Reproduzierbarkeit angekommen, es wird fotografiert und digitalisiert, und die Reproduktionen und Vervielfältigungen werden auf einem vielfältigen Bildermarkt als Waren gehandelt. Wer ...