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Gemeinschaften werden von ihren Mitgliedern gegen Außenstehende abgegrenzt, ohne dass diese das notwendig erkennen müssten. Bei kleinen Gemeinschaften (Kernfamilien, Freundesgruppen) wird deutlich, dass Gemeinschaften eher freiwillige und eher unfreiwillige Mitglieder haben können. Beispiel: Ein Ehepaar heiratet formell freiwillig, aber ihre Kinder werden unfreiwillige Mitglieder.

Neben den Extremen der freien Willensentscheidung und des hinein genötigt Werdens gibt es in der Praxis viele Gemeinschaften, bei denen die freie Willensentscheidung so eingeschränkt ist, dass sie kaum wahrnehmbar ist, ohne dass man hineingeboren wird. Ein Beispiel hierfür ist die Klassengemeinschaft in der Schule. Auch Schicksalsgemeinschaften zählen zu den Gemeinschaften, etwa zunächst wildfremde Menschen, die einander auf Grund eines Unfalls z.B. im Rettungsboot über längere Zeit gegenseitig helfen.


Eigeninteresse der Gemeinschaften
Eine Gemeinschaft entwickelt ein Eigeninteresse, welches sich an den alltäglichen Zielsetzungen der Lebensführung der Mitglieder bemisst und entsprechend auf vielerlei Weise miteinander verflochten ist. Bestärkt wird dies durch eine deutliche Trennungslinie zwischen uns und den Anderen. Nicht selten fällt deshalb der Austritt aus der Gemeinschaft nicht leicht, wird auch behindert oder moralisch diskreditiert (\"Untreue\"), denn einen argumentativ vorbringbaren Einzelzweck haben sie gerade nicht. Politische Zwangsverbände werden oft als \"Gemeinschaften\" deklariert, um ihre Mitglieder moralisch an sie zu binden, am nachhaltigsten in totalitären Diktaturen.


Grenzen der Vergemeinschaftung
Menschliche Individuen (soziale Akteure) können \"Gemeinschaften\" nur begrenzt bilden. Es ist ihnen praktisch nicht möglich, zu jedem Zeitpunkt in allen ihren sozialen Beziehungen gemeinsame Ziele zu verfolgen oder jegliche Handlungen gemeinschaftlich durchzuführen. Im theoretisch strengen Sinne ist es ihnen sogar nie zur Gänze möglich, obwohl sie es anders empfinden können. Der Begriff \"Gemeinschaft\" ist daher oft eine missbrauchte Fiktion. Der Begriff dient dann zumeist dem, Menschen zu einem von Zweckorganisationen oder von einzelnen charismatischen Personen gewünschten Handlungen zu drängen, indem der Eindruck erweckt wird, dieses Handeln geschehe für ihm teure oder lebenswichtige Gemeinschaften (vgl. Ideologie, Derivation). So propagierten die Nationalsozialisten den Begriff der \"Volksgemeinschaft\", um die von ihnen beherrschten Menschen für ihre nationalistischen, kriegerischen und rassistischen Ziele zu gewinnen.